Frost beeinträchtigt die Haftung und Deckkraft von Farben.
Gerade im Winter zeigt sich, wie empfindlich Farben sein können. Schon wenige Minusgrade reichen, um die Qualität zu beeinträchtigen – von der Haftung auf dem zu beschichtenden Untergrund bis zur Deckkraft der Farbe. Wer beschädigte Farbe verarbeitet, riskiert Nacharbeit, Ärger beim Kunden und Materialverlust. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum Frost Farben schadet, wie man Frostschäden erkennt und wie man Farben richtig lagert.
Frost beeinträchtigt die Haftung von Farben auf dem zu beschichtenden Untergrund. Aber auch das Deckvermögen kann je nach Farbe deutlich nachlassen. Die Verarbeitung ist insgesamt kaum noch möglich und mit einem perfekten Ergebnis ist nicht mehr zu rechnen. Farben bestehen zu großen Teilen aus wässrigen Bestandteilen. Wasser dehnt sich beim Frieren aus und zermalmt/zerdrückt die für die Farbe notwendigen Bindemittel. Mit der Zerstörung der Polymerteilchen verändern sich somit die Eigenschaften der Farbe massiv. Lediglich lösemittelhaltige Farben und Lacke sind etwas robuster gegen die Einwirkung von niedrigen Temperaturen – aber auch hier sind Grenzen gesetzt.
In der Regel friert eine Farbe nur selten gänzlich durch im Eimer, aber selbst oberflächlicher Frost am Gebinderand oder auf der Oberfläche der Farbe reicht unter Umständen schon aus, um das Material unbrauchbar zu machen. Je nach Intensität des Frostes kann das Schadensbild unterschiedlich aussehen. Friert das Material nur an der Oberfläche, zeichnen sich am Gebinderand Eiskristalle ab – auch bei leichtem Frost kann das Material bereits leicht klumpig werden. Sollte das Gebinde sehr lange den niedrigen Temperaturen ausgesetzt sein, friert die Farbe durch. Hier trennen sich dann die Bestandteile wie Pigmente und Füllstoffe und es bildet sich ein wässriger Film an der Oberfläche. Der optische Unterschied zu nicht beschädigtem Material liegt darin, dass die „cremige“ bzw. glatte Oberfläche des Materials eher klumpig bzw. körnig ist.


Beim Streichen im Winter oder bei Minusgraden spielt die Temperatur eine entscheidende Rolle. Farbe, die Frost ausgesetzt war, sollte nicht mehr verwendet werden – selbst wenn sie sich zunächst noch verteilen lässt, ist die Haftung stark reduziert und das Material kann klumpig oder körnig auf der Oberfläche stehen. Bei getönter Farbe können zudem Farbtonveränderungen auftreten, die das Endergebnis beeinträchtigen. Grundsätzlich hängt die Verarbeitbarkeit von Farben bei niedrigen Temperaturen nicht nur von der Umgebung, sondern auch von der Oberflächentemperatur ab. Innenräume bieten in der Regel unproblematische Bedingungen, während im Außenbereich bei Fassaden besondere Vorsicht geboten ist. Ein Blick in das Technische Merkblatt zeigt, welche Verarbeitungstemperaturen für das jeweilige Produkt empfohlen sind.
Auch beim Lagern von Farben ist die Temperatur entscheidend: Farben sollten stets frostfrei und geschützt aufbewahrt werden, um ihre Qualität und optimale Verarbeitung sicherzustellen. Die Umgebungstemperatur sollte über 5 Grad betragen.
Im Außenbereich birgt der Anstrich mit Fassadenfarben während der kalten Jahreszeiten große Risiken. So kann bei 0 bis 5 Grad ein Taufilm auf der Oberfläche liegen, der wie eine Art Trennschicht zwischen der Beschichtung und der Oberfläche agiert. Somit kann es zu keiner ausreichenden Haftung bzw. Verkrallung zum Untergrund kommen. Des Weiteren ist neben der Oberflächentemperatur des Bauteils auch die Trocknungszeit entscheidend. Denn wenn es zu Minusgraden während der Trocknungsphase kommt, können sich auch hier die Komponenten der Bindemittel voneinander trennen und es kommt somit zu Haftungsstörungen bzw. einer unzureichenden Verbindung zum Untergrund. Risse in der Fassade, Abplatzungen und sichtbare Eisblumen auf der Oberfläche sind die möglichen Folgen, ein erneuter Anstrich ist somit unumgänglich. Auch kann eine zu lange Trocknungsphase aufgrund niedriger Temperaturen und hoher Luftfeuchte dazu führen, dass die Reaktion der Trocknung chemisch oder physikalisch beeinträchtigt wird.
Häufig entstehen die Schäden auch beim Lagern der Farbe. Die Lagerung muss frostfrei sein und die Umgebungstemperatur sollte über 5 Grad betragen. Das Material sollte vor der Verarbeitung optimaler Weise auf „Zimmertemperatur“ gebracht werden. Eine Lagerung in der Garage kann unter Umständen kritisch werden, da diese häufig nicht beheizt sind und die Temperatur nachts deutlich unter 0 Grad fallen kann. Ist das Gebinde schon einmal geöffnet gewesen und ist daraus gearbeitet worden, kann eine Verunreinigung der Werkzeuge oder bestimmte Umgebungsbedingungen dazu führen, dass das Material verkeimt oder umgangssprachlich „umkippt“. Denn das Wasser in den Produkten neigt durch Keime und Bakterien zur Verkeimung. Aus diesem Grund sollten Anbruchgebinde immer zeitnah verarbeitet werden.
In der kalten Jahreszeit kommt es zudem immer wieder zu Problemen bei der Lieferzeit bzw. Verfügbarkeit von Farben – häufig sind die niedrigen Temperaturen und der damit verbundene Frost die Ursache. Der Transport der Farben stellt hierbei das größte Problem dar, da zum Beispiel Dispersionsfarben frostempfindlich sind. Dinova legt großen Wert darauf, dass die gelieferten Qualitäten immer einwandfrei sind. Hierzu setzen wir in der Logistik Thermohauben und bei kompletten Lkw-Ladungen auch beheizte Thermo-Lkws ein. Thermohauben schützen die Ware für eine bestimmte Zeit vor der Kälte. Für weitere Transportwege oder lange Standzeiten sind diese jedoch nicht geeignet.
Es wird deutlich, dass in der kalten Jahreszeit und vor allem auch in der Übergangszeit bestimmte Punkte beachtet werden sollten. Gehen Sie auf Nummer sicher und prüfen Sie die Rahmenbedingungen genau, bevor Sie zur Tat schreiten. Achten Sie vor allem darauf, dass Sie während der gesamten Trocknungsphase mindestens 5 Grad Oberflächentemperatur gewährleisten können. Nur so verhindern Sie unnötige Reklamationen und riskieren nicht Ihren guten Ruf bei Ihren Kunden.
Der Fachmann ist unter Einhaltung der Regelwerke wie die Abschnitte 3.1.1 bis 3.1.14 der VOB, Teil C, DIN 18363 oder dem BFS Merkblatt Nr. 20 verpflichtet, den Untergrund zu prüfen und muss bei Bedingungen außerhalb der Technischen Merkblätter bzw. Herstellerangaben Bedenken anmelden oder die Arbeiten verschieben.